recht
Das Recht legt die Regeln für das Verhalten der Menschen untereinander und in der menschlichen Gemeinschaft fest.
Es gibt verschiedene Geltungsbereiche für das Recht.
Das ist nationales Recht (Deutsches Recht). Dabei unterscheiden wir in Deutschland zwischen Bundesrecht (gesamte BRD) und Landesrecht (z.B. Sachsen).
Es gibt weiterhin das Gemeinschaftsrecht einer Staatengemeinschaft (Europäisches Recht).
Darüber hinaus gibt es das Völkerrecht. Es entsteht in erster Linie durch ratifizierte Staatsverträge der einzelnen Staaten und anerkannte Normen.
Die Bauaufsichtsbehörde wacht über die Einhaltung des gültigen Baurechts. Sie muss bei der Errichtung, aber auch bei einer Änderung einer baulichen Anlage Recht und Vorhaben abgleichen.